Diphterie- und Tetanus-Impfungen sind allgemeine Impfungen für alle Erwachsenen; sie werden von den Krankenkassen bezahlt. Diese üblichen Impfungen werden für Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes als gegeben vorausgesetzt.

Hepatitis B-Impfungen werden für alle aktiven Einsatzkräfte der Feuerwehren empfohlen. Die Kosten dieser Impfung ist durch die Kommune zu tragen.

Um einen Überblick, der durchzuführenden Impfungen 2014 zu erhalten, wurden die Wehrführer gebeten, den Bedarf der durchzuführenden Schutzimpfungen (Hepatitis) für Ihre Ortsteilfeuerwehr zu ermitteln. Alle Kameradinnen und Kameraden der Einsatzabteilung sind aufgefordert, ihren Impfbedarf mitzuteilen. Eine Verpflichtung sich impfen zu lassen, besteht nicht.

Nutzen und Risiken der Impfung

Wichtig ist eine ausführliche Aufklärung über Nutzen und Risiken der Impfung. Die entsprechenden Impfstoffe sind in der Regel sehr gut verträglich. Für einen vollständigen Schutz sind drei Impfungen nötig. Grundsätzlich kann nach einer abgeschlossenen aktiven Hepatitis B-Schutzimpfung mit einer ca. 10-jährigen Immunität gerechnet werden. Bei zu geringer Antikörperbildung muss ggf. die Schutzimpfung wiederholt bzw. bei einem Absinken des Antikörperspiegels die Impfung vorzeitig aufgefrischt werden. Deshalb ist es wichtig, dass neben der jeweiligen Impfung auch die jeweilige Titer-Kontrolle durchgeführt wird. Die Dokumentation der Immunisierung erfolgt über den jeweiligen Impfarzt.

Die Vorsorge durch Schutzimpfungen rechtfertigt allerdings nicht, auf die übrigen Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Körperschutzmitteln, die Beachtung von organisatorischen und Verhaltensregelungen, die Durchführung von Hygienemaßnahmen u. Ä. zu verzichten.

Hepatitis B: Eine berufliche Exposition mit Hepatitis B-Viren kann bei allen Tätigkeiten mit direktem oder indirektem Kontakt zu menschlichem Blut, Blutbestandteilen und zu anderen Körperflüssigkeiten oder Geweben angenommen werden. Bei der Bergung von Verletzten, bei der Erstversorgung von Unfallopfern, der Durchführung lebensrettender und -erhaltender Maßnahmen oder der Reinigung und Desinfektion der Einsatzfahrzeuge und -gerätschaften handelt es sich um Tätigkeiten, bei denen der Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder kontaminierten Materialien mit einer möglichen Infektionsgefährdung nicht auszuschließen ist und auch durch die persönliche Schutzkleidung (z. B. Schutzhelm mit Visier, Schutzhandschuhe, Feuerwehrsicherheitsschuhe, Überjacke etc.,) nicht verhindert werden kann.

Hepatitis A: Bei Einsätzen in Überschwemmungsgebieten, bei denen Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und andere Hilfskräfte an Bergungs- und Aufräumarbeiten sowie beim Auspumpen fäkalienbelasteter Abwässer aus Kellern und Gebäudeteilen beteiligt sind, kann das Risiko, mit Krankheitserregern wie Hepatitis A direkt in Berührung zu kommen, stark erhöht sein.

Zur Vorsorge einer Infektion beim Einsatz der Hilfskräfte in Überschwemmungsgebieten ist eine prophylaktische Impfung gegen Hepatitis A empfehlenswert. Zumindest ein Teil der Einsatzkräfte sollte einen ausreichenden Infektionsschutz besitzen. Die allgemeinen Empfehlungen zur Hepatitis B-Impfung finden sinngemäß Anwendung.

Bei vor 1950 Geborenen empfiehlt sich eine Feststellung der Immunitätslage, da oftmals auf Grund einer bereits durchgemachten Infektion bereits ein Schutz besteht. Um die Impfkosten zu reduzieren, kann die Hepatitis A-Impfung bei entsprechender Indikation mit der Hepatitis B-Impfung kombiniert werden.

Darüber hinaus sind allgemeine Schutzmaßnahmen der persönlichen Hygiene, vor allem durch strikte Händehygiene und -desinfektion, Speise- und Rauchverbot während der Aufräumarbeiten, Sorgfalt beim Verzehr von Lebensmitteln und dem Trinkwasser, der Verwendung von Körperschutzmitteln, gründliche Säuberung aller verunreinigter Gerätschaften und Textilien usw. erforderlich.

Tetanus: Die Tetanus-Impfung ist gemäß der STIKO-Empfehlung eine Standardimpfung, die für alle Erwachsenen empfohlen wird und in der Regel in Kombination mit der Impfung gegen Diphtherie erfolgt. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.

Schutzimpfung für Jugendliche: Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten für Schutzimpfung gegen Hepatitis B für Kinder und Jugendliche im Rahmen der allgemeinen Impfvorsorge von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Daher wird dringend empfohlen, dass die unter 18-Jährigen Mitglieder von Jugendfeuerwehren in geeigneter Weise, z. B. durch den Jugendfeuerwehrwart, über diese Möglichkeit der allgemeinen Impfvorsorge aufgeklärt und dafür motiviert werden. Langfristig wird eine rechtzeitige Impfprophylaxe gegen Hepatitis B bei Jugendlichen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen zur Kosteneinsparungen bei den Kommunen und Trägern beitragen.

Zusätzliche Informationen gibt es im Flyer der Unfallkasse Hessen.